2. Soziokultureller Jugendfond
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Die Stadt Chemnitz gewährt eine Förderung für Maßnahmen, die einen oder mehrere der folgenden Inhalte erfüllen:
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Projekte, die die Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung für ein tolerantes, demokratisches und weltoffenes Klima in unserer Stadt fördern und Förderung der Reaktionsfähigkeit gegenüber Erscheinungsformen von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.
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Die Bürger/innen und die Vertreter/innen der Wirtschaft, Politik und Verwaltung werden über Strukturen, Aktivitäten und Codes der rechten Szene informiert und sensibilisiert. Sie werden angeregt, sich mit Erscheinungen des Alltagsrassismus auseinanderzusetzen.
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Förderung des gleichberechtigten, toleranten Lebens nach demokratischen Grundsätzen von Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen miteinander. Förderung des Einsatzes gegen Diskriminierung und Gewalt.
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Förderung des selbstverständlichen und anerkennenden Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in unserer Stadt.
Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 3.000,00 €. Der Eigenanteil beträgt dabei min. 10 % (Verminderungen möglich), Eigenarbeitsleistungen können dabei eingebracht werden.
Die Antragstermine sind den Veröffentlichungen im Amtsblatt sowie der Internetseite www.chemnitz.de zu entnehmen.
Weitere Informationen können unter http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/recht/lokaler-aktionsplan/index.html nachgeschlagen werden.
Kontaktdaten:
Frau Vorsatz
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz
Tel.: 0371/488-1934
Email: koordinierungsstelleLAP@stadt-chemnitz.de
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Das Amt für Jugend und Familie gewährt eine Förderung für Maßnahmen, die einen oder mehrere der folgenden Inhalte erfüllen:
- Soziokulturelle Projekte und Veranstaltungen mit generationsübergreifenden und integrativen Charakter, soweit die Zielgruppe Kinder und Jugendliche genügend berücksichtigt werden.
- in ihrer Zielstellung die breite Öffentlichkeit, vor allem junge Menschen und Familien, erreichen
- Möglichkeiten für künstlerisch-kreative Eigenbetätigung erschließen und fördern
- Bildungsinhalte, die nicht an Lehrstoff gebunden sind und spontan entstehen
- sich für Ökologie und Umweltschutz einsetzen
- sich mit Stadterneuerung beschäftigen
- sich in mehrere künstlerische Sparten vereinigen
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt hierbei 2.500,00 €. Der Eigenanteil beträgt dabei min. 10%, wobei sich der Eigenanteil aus der Summe Eigenmitteln und Leistungen Dritter zusammensetzt.
Die Antragsfrist ist zum 01. November des laufenden Jahres für Vorhaben im Folgejahr.
Weitere Informationen können unter http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/familie-bildung/familie/kinder_jugendfoerderung/richtlinien/index.html nachgeschlagen werden.
Kontaktdaten:
Amt für Jugend und Familie
Bahnhofsstrasse 53
09111 Chemnitz
Tel.: 0371/488-5933
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Die Stadt Chemnitz gewährt eine Förderung für Maßnahmen, die einen oder mehrere der folgenden Inhalte erfüllen:
- Projekte, die eine oder mehrere Partnerstädte einbeziehen
- bestehende partnerschaftliche Beziehungen der Ortschaften und Stadtteile von Chemnitz mit den Partnergemeinden
- Vorhaben müssen der Pflege und Intensivierung der Beziehung zu den Partnerstädten dienen
- Besonders berücksichtigt werden Vorhaben, die sich den Themen Jugend/ Bildung/ Nachwuchsarbeit zuwenden.
Die maximale Förderhöhe pro Vorhaben und Antragssteller beträgt 5.000,00 €. Eigenleistungen bzw. -mittel müssen in Höhe von 10 % erbracht werden. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Maßnahmenbeginn an das Bürgermeisteramt gestellt werden.
Kontaktdaten:
Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
09106 Chemnitz
Tel.: 0371/488-1520
Email: protokollveranstaltung@stadt-chemnitz.de
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